VISIT UTAH DEUTSCHLAND & FASZINATION FERNWEH

„Utah Reisereporter 2019“

 

Bewerbungsfrist abgelaufen - Bitte nicht mehr bewerben!

Schaut euch jetzt die Top 3 an! Einfach runter scrollen! 

Das wird der Roadtrip Ihres Lebens! Sie können zusammen mit einem reisefreudigen Lieblingsmenschen für 7 Tage den US-Bundestaat Utah entdecken – und zwar völlig kostenlos. Erfüllen Sie sich einen USA-Fernwehtraum. Werden Sie unser Reisereporter – und inspirieren Sie andere USA-Fans mit Ihren persönlichen WOW-Momenten. 

"Utah Reisereporter 2019"

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Ist die Rede von Utah, werden vor dem inneren Auge Bilder von samtroten Canyons, berühmten Hollywood-Filmen wie „Forrest Gump“, „Fluch der Karibik“ oder „Thelma & Louise“, The Greatest Snow on Earth® – und natürlich das Herz mit Salt Lake City geweckt. Von der Metropole im Norden Utahs am Salt Lake geht es zu den majestätischen fünf Nationalparks The Mighty 5® im Süden. Für das echte Roadtrip-Feeling gibt es einen Mietwagen dazu. Sie entscheiden, wo Sie unterwegs den Pause-Button drücken und ein Abenteuer nach dem anderen jagen. Visit Utah Deutschland und Faszination Fernweh  kümmern sich um die komplette Reiseorganisation – vom Flug über die passenden Unterkünfte bis hin zum Entdecker-Pass für Salt Lake City („Visit Salt Lake Connect Pass“), Nationalpark-Ticket („America The Beautiful Pass“) sowie Empfehlungen und Insider-Tipps.

Klingt wie ein Traum? Wir machen Ihren „American Dream“ wahr!

Gesucht wird ein Reise-Duo, dessen Herz für den Mittleren Westen der USA schlägt, das Lust hat, Utah auf einem Roadtrip zu entdecken, naturverbunden und abenteuerlustig ist, über eine Affinität für Social Media verfügt, andere Weltenbummler für Utah begeistern möchte – und überhaupt gern die Welt bereist sowie neugierig auf Unbekanntes ist.

Während des Roadtrips berichten Sie als Utah-Reisereporter in einem täglichen Utah Travel Diary live auf dem Instagram-Account und der Facebook-Seite von Visit Utah Deutschland.

Vote für die TOP 3

Bewerbungsvideos der 3 Kandidaten-Paare anschauen und im Facebook-Post vom 15.06.-15.07.2019 mit Emoji für den persönlichen Favoriten abstimmen. Am 20.07.2019 um 10.00 Uhr werden die Gewinner verkündet!

Felix und Frank:

Hendrik und Kim: 

Fabian und Nadine: 

 

Kontakt für Rückfragen:

Faszination Fernweh (Reise)
+49 (0) 6201 25 808 80 oder per Email an reisereporter@faszination-fernweh.de

Visit Utah Deutschland (Destination Utah)
+49 (0) 176 444 196 54 oder per Email an utah-reisereporter@harwardt-marketing.com

 

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Teilnahmebedingungen für „Utah Reisereporter 2019“

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die „Utah Reisereporter 2019“-Aktion, die durch Visit Utah Deutschland (Hannover) und Faszination Fernweh (Weinheim) – nachfolgend auch „Reisereporter“ genannt – betrieben wird.

  1. Mit der Teilnahme an der vom „Reisereporter“ veranstalteten „Utah Reisereporter 2019“-Aktion erkennen die Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Um die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen und abzufragen, werden Vornamen, Namen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmer vom „Reisereporter“ notiert. Die Angaben sind verbindlich und können im weiteren Ablauf des Gewinnspiels nicht mehr geändert werden. Eine gleichwohl vorgenommene oder versuchte Änderung der Angaben führt gemäß diesen Teilnahmebedingungen zum sofortigen Ausschluss von der Aktion. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Bestimmungen des BDSG finden Anwendung.
  2. Teilnahme- und Gewinnberechtigte sind nur volljährige, natürliche Personen mit einem privaten Instagram und/oder Facebook-Account. Mitarbeiter von Visit Utah Deutschland sowie Faszination Fernweh und deren Angehörige (Verwandte ersten und zweiten Grades sowie Ehe- und Lebenspartner) sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen. 
  3. Die Kandidaten bewerben sich online zu zweit in einem Video (möglich in den Dateiformaten .webm, .mp4, .mpg, .mpeg und .mov) bis zum 30. April 2019, 23:59 Uhr, per Email an reisereporter@faszination-fernweh.de und geben neben ihren persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Alter, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) einen Grund an, weshalb sie „Utah Reisereporter 2019“ werden möchten. Die Reisereporter-Jury wählt aus allen Einsendungen bis zum 30. Mai 2019 die „Top 3“ aus. Vom 15. Juni 2019 bis 15. Juli 2019 kann für die „Top 3“ auf der Facebook-Seite von Visit Utah Deutschland abgestimmt werden. Am 20. Juli werden die Gewinner mit den meisten Stimmen auf der Facebook-Seite von Visit Utah Deutschland bekannt gegeben und vorgestellt.
  4. Gewonnen hat das Paar, welches auf dem Facebook-Account von Visit Utah Deutschland die meisten Stimmen im Voting erhalten hat.
  5. Der Gewinn besteht aus einer Reise nach Utah (7 Tage) inklusive Flug ab/bis Frankfurt (Economy / ausgeschlossen ist der Abflug Freitag & Samstag), Hotels (3-4*-Hotels), Mietwagen (Intermediate), Nationalpark-Pass „America The Beautiful Pass“, „Visit Salt Lake Connect Pass“ und Informations-Material zu Utah für zwei Personen. An- und Abreise zum Flughafen sowie alle anderen anfallenden Kosten sind vom Gewinner selbst zu tragen. Die Reise muss innerhalb eines Jahres ab Gewinnbenachrichtigung eingelöst werden. Ausschlusszeiten: (01.07.2019 - 27.08.2019 & 15.12.2019 - 15.01.2020 & 01.07.2020 - 27.08.2020) und kann von den Gewinnern nicht verschoben werden. Der Gewinn gilt ausschließlich für die angegebene Reise mit den in der Ausschreibung der Aktion angegebenen Bestandteilen, eine Übertragung auf eine andere Reise ist nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ebenso wie eine Übertragung an Dritte nicht möglich. Sämtliche möglicherweise mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten, soweit sie nicht im Gewinnspiel mit aufgeführt werden, sind von den Gewinnern zu tragen.
    Die Teilnehmer verpflichten sich für den Fall ihres Gewinns, die Reise als Roadtrip mit Mietwagen sowie Besuch von mindestens zwei der fünf Nationalparks in Utah anzutreten. Weiterhin verpflichten sich die Gewinner, während der Reise die beiden Social-Media-Profile von Visit Utah Deutschland (Facebook und Instagram) in Rücksprache mit Visit Utah Deutschland in Form eines täglichen Utah Travel Diary inklusive Infos, Fotos und/oder Videos zu befüllen – sowie auf dem privaten Instagram-Account zu posten.
    Bei Nicht-Antritt oder Abbruch der Aktion durch die Gewinner aus von ihnen zu vertretenden Gründen behält sich „Reisereporter“ entsprechende Schadensersatzansprüche vor. Bei unverschuldetem Nicht-Antritt oder Abbruch der Aktion durch die Gewinner behält sich „Reisereporter“ vor, ein Ersatz-Gewinner-Paar zu benennen.
  6. Die Teilnehmer verpflichten sich für den Fall ihres Gewinns, vor, während und nach der „Utah Reisereporter 2019“-Aktion für Audio-, Foto- und Bild-Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen sowie Artikel, in denen auch ihre Namen genannt werden, zeitlich und räumlich unbeschränkt in Print- und Online-Medien sowie in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram veröffentlicht werden.
  7. „Reisereporter“ hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren, sofern diese den Teilnahmevorgang manipulieren oder dies versuchen.
  8. „Reisereporter“ behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden sodann gelöscht.
  9. Die Abwicklung der Reise erfolgt direkt mit den beiden Parteien von „Reisereporter“. Als Reiseveranstalter trägt Faszination Fernweh die organisatorische Verantwortung der Reise: Buchung von Flug, Hotels sowie Mietwagen inkl. Navigationsgerät sowie Nationalpark-Pass und Salt Lake City-Entdecker-Pass und ist zudem Ansprechpartner für die Abwicklung aller Reisefragen. Für die Durchführung der Reisen gelten die jeweiligen Allgemeinen Reisebedingungen von Faszination Fernweh. Das Gewinner-Paar verpflichtet sich, vor Reiseantritt (optimal 6-8 Wochen) auf Selbstkosten-Basis eine esta-Registrierung (https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/) für die Einreise in die USA vorzunehmen. 
  10. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Harwardt PR & Marketing (c/o Visit Utah Deutschland) und Faszination Fernweh. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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